News

» Verein » Fussball | 19.11.2020 | (53)

FVR-Präsidium hat entschieden: Kein Pflichtspielbetrieb mehr im Jahr 2020

Im Rahmen seiner heutigen per Videokonferenz durchgeführten Sitzung hat das Präsidium des Fußballverbandes Rheinland beschlossen, den derzeit ausgesetzten Pflichtspielbetrieb erst im Jahr 2021 fortzuführen. Dies vor dem Hintergrund, dass eine Aufnahme des Trainingsbetriebes nach aktuellem Stand frühestens ab dem 01. Dezember 2020 erfolgen kann – alle Spieler sind zu diesem Zeitpunkt allerdings mindestens vier Wochen ohne Mannschaftstraining. Den Vereinen wurde bei der Bekanntmachung der Unterbrechung des Spielbetriebs am 27. Oktober 2020 eine Vorbereitungszeit von mindestens zwei Wochen zugesagt, sodass der Spielbetrieb frühestens in der Woche vom 14. bis 20. Dezember wiederaufgenommen werden könnte. Ein Re-Start zu diesem Zeitpunkt wäre wegen der gleich danach beginnenden Winterpause und der bevorstehenden Feiertage jedoch nicht sinnvoll. Das Präsidium des FVR möchte den Vereinen durch diese Entscheidung ein Stück weit mehr Klarheit und Planungssicherheit verschaffen.

Ein möglicher Termin für den Wiederbeginn des Pflichtspielbetriebs im FVR wäre das Wochenende 15. bis 17. Januar 2021 – Voraussetzung dafür ist jedoch immer die aktuelle Verfügungslage von Bund und Ländern. Darüber hinaus gilt dieser mögliche Termin nicht für alle Ligen und Staffeln, er stellt lediglich den frühestmöglichen Re-Start-Termin im Verband dar. Zudem gilt für die Wiederaufnahme des Spielbetriebes, dass die Verfügungslage in den Landkreisen bindend für den FVR ist. Werden also beispielsweise in einem Landkreis Zuschauer zugelassen und in einem anderen Landkreis nicht (in derselben Staffel), wird dies der FVR akzeptieren und die Spiele entsprechend durchführen.

Quelle: Fussballverband Rheinland

Weitere Informationen sind unter der Homepage des Fußballverbandes Rheinland zu finden.




 

TuS-Startseite   Fussball   Gymnastik   Biken   Impressum   Datenschutz